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Die Übertragung von 300 Liter Brennrechten wurde deutlich erschwertIm Rundschreiben 2008 wurde darauf hingewiesen, dass 300 Liter Brennrechte gesucht werden. 2 Brennrechte wurden angeboten. Die Übertragung scheitert aber bei allen Bewerbern an den vom Hauptzollamt verlangten Voraussetzungen
Es zeigt sich aber, dass überwiegend kleine Betriebe und Nichtlandwirte ein wirtschaftliches und ideelles Interesse am Obstbau und an der Brennerei haben. Das ist ein fataler Widerspruch oder tatsächlich eine versteckte Maßnahme zum Abwürgen der Abfindungsbrennerei. Mit diesem Blockieren der Brennrechtsübertragung werden Landschaft, Biodiversität, ländliche Kultur, wertvollste, ländliche, wohnungsnahe Arbeitsplätze und Steuern für den Staat sinnlos aufs Spiel gesetzt. Unser Verband hat in mehreren Schreiben an die Berufsvertretung, an die Behörden und an die hohe Politik auf diesen Missstand hingewiesen. Es ist zu hoffen, dass die neu gegründete Bundesfinanzdirektion Klarheit in die von den verschiedenen HZ-ämtern recht unterschiedlich ausgelegten rechtlichen Vorgaben bringt. Auch wenn bestehende Brennrechte Vertrauensschutz geniessen: Wir weisen darauf hin, dass Brennrechte einen entsprechenden Obstgarten voraussetzen. |
Stand: 21. Oktober 2009 |