Branntweinmonopol

+++ Erste Edelbrandsommeliers für geistreichen Genuss in Bayern gekürt +++ Prämierung 2012 +++

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Das Branntweinmonopol läuft endgültig nach 99 Jahren zum Ende des Jahres 2017 aus. Dabei ist es möglich, dass ab dem Jahr 2015 die Ablieferungsmöglichkeit schrittweise bis Ende 2017 eingeschränkt wird. Wie dies aussehen könnte, werden wir nach Gesprächen mit der Europäischen Kommission und den verantwortlichen deutschen Ministerien besprechen und rechtzeitig veröffentlichen. Zunächst kann wie bisher abgeliefert werden, dies aber mit einer maximalen Höchstgrenze von 50.000 hl. A. im Jahr.

Das Auslaufen des Branntweinmonopoles heißt nicht, dass nach dem Jahr 2017 keine Förderung der Herstellung von Agraralkohol mehr möglich ist.

Wir haben dafür schon jetzt einen Arbeitskreis „Obstalkohol“ gegründet, an dem die Vertreter des Bundeslandwirtschaftsministeriums, des Bundesfinanzministeriums, der Bundesmonopolverwaltung und die Vertreter der Länder teilnehmen. Eine erste Sitzung hat bereits stattgefunden und die ersten Lösungsmöglichkeiten wurden erörtert. Diese zukünftigen Lösungen sind auch stark abhängig von der Europäischen Agrarpolitik, die ja im Beihilferecht eine Veränderung ab dem Jahr 2013 erfahren wird. Ansätze könnten in der neuen Gemeinsamen Marktordnung für Agrarprodukte liegen, sowie in einer reformierten Eller-Verordnung. Einfach wird es nicht sein, Lösungen zu finden, da Sie auch stark abhängig davon sind, in wie weit der Bund und die Länder bereit sind, unsere Arbeit für die Kulturlandschaft, den Erhalt des Streuobstbaus und damit die Existenzsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe finanziell zu unterstützen.

Der Südostbayerische Verband stärkt mit den Aktionen der vergangenen Jahre (Prämierung,  Sommeliersausbildung und auch geprüfte Qualität – Bayern) die Selbstvermarktung. Das ist sicher ein Weg, der die Existenz der kleinen Obstbrenner auch nach 2017 ermöglicht.

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Stand: 18. Januar 2012