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Das Branntweinmonopol läuft endgültig nach 99 Jahren zum Ende des
Jahres 2017 aus. Dabei ist es möglich, dass ab dem Jahr 2015 die Ablieferungsmöglichkeit
schrittweise bis Ende 2017 eingeschränkt wird. Wie dies aussehen könnte,
werden wir nach Gesprächen mit der Europäischen Kommission und den
verantwortlichen deutschen Ministerien besprechen und rechtzeitig veröffentlichen.
Zunächst kann wie bisher abgeliefert werden, dies aber mit einer maximalen Höchstgrenze
von 50.000 hl. A. im Jahr. Das Auslaufen des Branntweinmonopoles heißt nicht, dass nach dem Jahr
2017 keine Förderung der Herstellung von Agraralkohol mehr möglich ist. Wir haben dafür schon jetzt einen Arbeitskreis „Obstalkohol“ gegründet,
an dem die Vertreter des Bundeslandwirtschaftsministeriums, des
Bundesfinanzministeriums, der Bundesmonopolverwaltung und die Vertreter der Länder
teilnehmen. Eine erste Sitzung hat bereits stattgefunden und die ersten Lösungsmöglichkeiten
wurden erörtert. Diese zukünftigen Lösungen sind auch stark abhängig von der
Europäischen Agrarpolitik, die ja im Beihilferecht eine Veränderung ab dem
Jahr 2013 erfahren wird. Ansätze könnten in der neuen Gemeinsamen Marktordnung
für Agrarprodukte liegen, sowie in einer reformierten Eller-Verordnung. Einfach
wird es nicht sein, Lösungen zu finden, da Sie auch stark abhängig davon sind,
in wie weit der Bund und die Länder bereit sind, unsere Arbeit für die
Kulturlandschaft, den Erhalt des Streuobstbaus und damit die Existenzsicherung
der landwirtschaftlichen Betriebe finanziell zu unterstützen. |
Stand: 18. Januar 2012 |